ELENA ist nicht aufzuhalten
FREIBURG (IT-Times) - Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung kamen in den letzten Monaten erneute Diskussionen um ELENA (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren) auf. Der zuständige Arbeitskreis beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun getagt.
Dabei kam es aber zu keinem neuen Ergebnis, denn ELENA ist weder gestoppt noch in wesentlichen Teilen eingeschränkt worden. Für Entgelt-Abrechner bedeutet dieses Resultat, dass auch die bis zuletzt umstrittenen Angaben zur Kündigung und Entlassung von Arbeitnehmern seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend sind. Lediglich die ursprünglich vorgesehenen Freitextfelder sind vom Arbeitgeber fakultativ zu füllen. (röv/jas/rem)
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