Morgige Anhörung der Bundesnetzagentur zum Schaltverteilerausbau

Montag, 12. Juli 2010 um 14:35
VATM

Mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Schaltverteiler soll auch in solchen Regionen eine Breitbandverbindung per Festnetz aufgebaut werden können, in denen bislang aufgrund der Länge der Kupferleitungen das Signal  beim Nutzer zu schwach für das schnelle Internet ankam. Das große Interesse der Wettbewerbsunternehmen – darunter vor allem viele kleine und mittelständische Anbieter – zeigt, dass der Schaltverteiler wesentlich dazu beitragen könnte, das Ziel der flächendeckenden Breitbandversorgung zu erreichen. „Hier blockiert die Telekom den Technologieausbau durch den Wettbewerb zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Grützner.

Das Fehlen oder die schlechte Qualität der Informationen verhindere eine effiziente Ausbauplanung der Wettbewerber, so der VATM-Geschäftsführer. „Wesentliche Angaben, die für die Errichtung eines Schaltverteilers erforderlich sind, sind aufgrund des bislang angeordneten Verfügungsumfangs für die nachfragenden Unternehmen nicht zu ermitteln“, sagt Grützner. Dazu zähle etwa der geografische Verlauf des Hauptkabels, dessen Dimensionierung oder die Lage von Abzweigungen. „Zudem sind kürzere Fristen bei der Bereitstellung der Informationen erforderlich, damit der Ausbau beschleunigt werden kann.“

„Die Unternehmen berichten, dass sich die Telekom nicht an gelieferte Informationen gebunden fühlt, insbesondere weil sie nach Ausbauanfragen in vielen Fällen die eigene Ausbauplanung ändert.“ Weiter sagt der VATM-Geschäftsführer: „Wir beobachten, dass der Netzausbau der Telekom häufig genau an den Orten erfolgt, die von einem Wettbewerberunternehmen als Standort eines Schaltverteilers angefragt werden. Wir kennen dieses Verhalten bereits seit Jahren beim Ausbau von Funklösungen in weißen Flecken. Wir können nur hoffen, dass Politik und Regulierung solchen Verdrängungs- und Blockadestrategien zu Lasten der Bürger endlich einen Riegel vorschiebt. Es wäre sinnvoll, eine gewisse Mindestdauer für die Gültigkeit der gelieferten Informationen zu bestimmen, um den Unternehmen ein Minimum an Planungssicherheit zu verschaffen.“

„Die Unternehmen bekommen immer wieder Informationen nicht oder nur fehlerhaft von der Telekom geliefert. Häufige Korrekturen der bereits zur Verfügung gestellten Angaben verzögern die Netzplanung erheblich“, moniert Grützner. Zwar gebe es bereits eine Schadenersatzregelung im Anordnungsbeschluss der Behörde, jedoch sei diese wenig praktikabel – unter anderem dadurch, dass konkrete wirtschaftliche Schäden der Unternehmen schwierig zu beziffern seien und der viel größere Schaden für die Bevölkerung überhaupt nicht berücksichtigt werde.

„Das Problem nicht eingehaltener Fristen oder der schlechten Qualität von Informationen durch die Telekom ließe sich allerdings zumindest ansatzweise mit der Einführung von pauschalierten Schadensersatzregelungen eindämmen und würde den Ex-Monopolisten zu einem kooperativeren wettbewerbs- und letztlich kundenfreundlichen Verhalten bewegen. Ähnliche Regelungen der Entstörung von Leitungen haben sich als sehr wirkungsvoll erwiesen“, so der VATM-Geschäftsführer.

Informationen / Rückfragen:

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.

VATM-Geschäftsstelle

Corinna Keim, Maria Schlechter-Heims

Oberländer Ufer 180 -182

50968 Köln

Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...