Mehr Anträge auf Streitschlichtung bei der Bundesnetzagentur
Telekommunikationsdienste Deutschland
Ein wichtiger Grund für den Anstieg ist, dass die Schlichtung für Verbraucher nun kostenfrei ist. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Anträge weiter auf hohem Niveau bleibt.
Außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten
Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation unterstützt Verbraucher, telekommunikationsrechtliche Streitigkeiten mit ihrem Anbieter außergerichtlich beizulegen. Hierbei vermittelt die Schlichtungsstelle als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erreichen.
Gegenstand der Schlichtungsverfahren sind u.a. Beanstandungen der Telefon- und Internetrechnung, die Bereitstellung der vertraglich zugesicherten Leistung oder Störungen und Sperrungen des Anschlusses. Auch Fragestellungen zum Anbieterwechsel oder zum Umzug des Anschlusses können Gegenstand der Schlichtung sein.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren sind unter www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle veröffentlicht.
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