Künftige Rahmenbedingungen für Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt
Regulierer
BONN, 8. Juli 2014
Die Bundesnetzagentur hat nun ihre endgültige Entscheidung über die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) in den nächsten Jahren bekannt gegeben. Im März hatte die Bundesnetzagentur einen ersten Entscheidungsentwurf zur nationalen Konsultation veröffentlicht und anschließend der EU-Kommission im üblichen Verfahren zur Stellungnahme vorgelegt. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.
Danach muss die Telekom ihren Festnetz-Endkundinnen und Endkunden für Telefongespräche auch künftig die Möglichkeit der fallweisen oder dauerhaften Auswahl eines anderen Netzbetreibers (sog. Call-by-Call bzw. Preselection) bieten. Trotz verbreiteter Flatrate- und Bündelangebote stellen Call-by-Call und Preselection für bestimmte Kundengruppen noch immer eine wichtige Option dar. Die Entgelte für Festnetz-Telefonanschlüsse bei der Telekom unterliegen aufgrund der Entscheidung wie bisher einer nachträglichen Regulierung. Danach überprüft die Bundesnetzagentur die Entgelte, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie missbräuchlich sind und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Insgesamt wird damit das bisherige Regulierungsregime im Bereich der Festnetz-Endkundenanschlüsse im Wesentlichen weiter fortgesetzt.
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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation
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