Kunden können Call-by-Call jetzt auch bei All-IP-Netz-Telefonanschlüssen der Telekom Deutschland nutzen

Freitag, 14. Januar 2011 um 10:50
VATM

Für Kunden von congstar, einem mit der Telekom verbundenen Unternehmen, ist die Betreiberauswahl immer noch ausgeschlossen, obwohl die Anordnung ausdrücklich auch für congstar gilt. Die Bundesnetzagentur hat laut teltarif.de jetzt nach Paragraf 126 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Telekom Deutschland bezüglich congstar aufgefordert, dies umgehend zu ändern und ihrer Verpflichtung nachzukommen.

„Ohne Call-by-Call hätte es den Erfolg der TK-Liberalisierung im Festnetzbereich mit den heute schon gewohnten niedrigen Endkundenpreisen nie gegeben“, betont der VATM-Geschäftsführer. Schätzungsweise rund 80 Millionen Minuten nutzen die deutschen Verbraucher Call-by-Call und Preselection täglich. Grützner: „Diese Optionen bieten den Verbrauchern nicht nur Einsparpotenziale, sie sind auch äußerst wichtig für einen funktionierenden Wettbewerb. Vielerorts – gerade auf dem Land – stellen sie für den Verbraucher die einzige Wahlmöglichkeit zur Telekom dar und bieten große Einsparmöglichkeiten insbesondere auch bei Auslandstelefonaten.“

Der VATM hatte in der Vergangenheit ebenso wie die EU und auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert, die Verpflichtung von marktbeherrschenden Unternehmen zur Betreiberauswahl und -vorauswahl unabhängig von der verwendeten Anschlusstechnologie beizubehalten. Die Telekom hatte in der Vergangenheit immer wieder angeführt, dass sich Call-by-Call und Preselection bei der neuen All-IP-Technologie nur mit hohem technischen Aufwand umsetzen ließe – das sah die BNetzA zu Recht anders. Sie hatte bereits in ihrer Verfügung im Januar 2010 klargestellt, dass es ihrer Ansicht nach technisch nicht problematisch sei, die Entscheidung umzusetzen. Dabei hatte sie auch darauf hingewiesen, dass die Implementierung in der Schweiz ohne nennenswerten Aufwand möglich gewesen sei.

Aus Kundensicht ändert sich bei der Nutzung von Call-by-Call im All-IP-Netz nichts. So werden die Minuten auch weiterhin wie im klassischen Netz über die Telefonrechnung der Telekom abgerechnet. „Wir empfehlen, Call-by-Call-Anbieter mit möglichst konstanten Preisen zu wählen, wenn man diese nicht immer recherchieren kann und möchte. Zudem bieten Anbieter mit ständiger Tarifansage Sicherheit hinsichtlich der Minutenpreise“, sagt Grützner. Darüber hinaus können sich die Verbraucher bei Internetportalen über die günstigsten Anbieter und die derzeit gültigen Preisen informieren. Bei der Buchung von Telekom-Flatrates sollte der Kunde beachten, ob diese auch Bereiche – zum Beispiel Auslandstelefonate – umfassen und damit Call-by-Call ausschließen, in denen die Betreiberauswahl mehr Ersparnis bringen würde.

Informationen / Rückfragen:

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.

VATM-Geschäftsstelle

Corinna Keim, Maria Schlechter-Heims

Oberländer Ufer 180 -182

50968 Köln

Telefon: 02 21 / 3 76 77 – 23

Meldung gespeichert unter: VATM, Telekommunikation

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