Konsultation zu Grundsätzen eines offenen Netzzugangs in Fördergebieten

Breitband- und Glasfaserausbau in Deutschland

Mittwoch, 7. Dezember 2022 um 13:55
Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG 

Die Bundesnetzagentur stellt ab heute Grundsätze zu Art, Umfang und Bedingungen des offenen Netzzugangs in Fördergebieten zur Konsultation.

Wir wollen den Kundinnen und Kunden auf mit Steuermitteln errichteter Infrastruktur eine Auswahl an Produkten unterschiedlicher Anbieter, Qualitäten und Preise ermöglichen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Grundsätze des offenen Netzzugangs bei gefördertem Breitbandausbau

Mit den Grundsätzen soll ein Beitrag zur Investitionssicherheit für ausbauende Telekommunikationsunternehmen geleistet und zugleich nachfragenden Unternehmen Möglichkeiten und Grenzen eines offenen Netzzugangs im geförderten Breitbandausbau aufgezeigt werden.

In Gebieten, in denen ein Breitbandausbau für Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich ist, können unter bestimmten Bedingungen staatliche Beihilfen eingesetzt werden. Hierzu bestehen zum Beispiel Förderprogramme des Bundes oder der Länder. Die Gewährung von Fördermitteln ist seit Jahren an die Verpflichtung geknüpft, Wettbewerbern Zugang zu der mithilfe dieser Mittel errichteten Infrastruktur zu gewähren.

Dafür sind Produkte bereitzustellen, mit denen die nachfragenden Unternehmen eigene Breitbandangebote für Endkunden gestalten können. Hierdurch sollen regionale Monopole verhindert und Wettbewerb auf der Infrastruktur ermöglicht werden. Endnutzern soll so eine Auswahl an Produkten unterschiedlicher Anbieter, Qualitäten und Preisen zur Verfügung stehen wie in privatwirtschaftlich erschließbaren Gebieten.

Meldung gespeichert unter: Breitband, Festnetz, Glasfaser, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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