Klage gegen eBay abgewiesen

Montag, 10. September 2001 um 12:01

Der zuständige Richter Richter Robert Kelleher wies die Klage Hendricksons zurück, zur Begründung hieß es, Der Copyright-Verstoß passierte offensichtlich offline. Und auch auf die Gefahr hin, dass es vielleicht den Handel von Raubkopien fördert, so Richter Kelleher weiter, eBay habe weder das Recht noch die Möglichkeit, solche Aktivitäten zu kontrollieren. (huy)

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