Kapitalerhöhung von Beta Systems erhält gerichtliche Zustimmung
Infrastruktursoftware
BERLIN (IT-Times) - Aktionäre der Beta Systems Software AG hatten gegen die beschlossene Kapitalerhöhung der Gesellschaft geklagt. Das Kammergericht entschied nun, dass die Anfechtungsklagen der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses im Handelsregister nicht entgegenstehen.
Am sechsten März 2012 hatte die Beta Systems Software AG auf der Hauptversammlung die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen. Dieser Beschluss mit der Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts wurde am 8. Mai 2012 in das zuständige Handelsregister eingetragen. Daraufhin hatten vier Aktionäre gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss Anfechtungs- und hilfsweise Nichtigkeitsklage erhoben.
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