Juristischer Teilerfolg für Microsoft

Montag, 13. Januar 2003 um 18:26
Microsoft Logo (2014)

Microsoft Corp. (Nasdaq: MSFT, WKN: 870747): Der amerikanische Softwarehersteller Microsoft hat einen juristischen Teilerfolg für sich vermelden können. Zwei Handelsverbände der amerikanischen PC-Industrie dürfen gegen das Urteil im Kartellrechtsverfahren keine Berufung einlegen.

 

 

Die mit dem Verfahren betraute Richterin Colleen Kollar-Kotelly lehnte die von den Handelsverbänden Software & Information Industry Association und Computer & Communications Industry Association Argumente für eine Berufung ab. Die Handelsverbände hatten argumentiert, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen müssen, um ihre Interessen in einem wettbewerbsstarken Markt zu gewährleisten. Kollar-Kotelly widersprach der Argumentationslinie der Handelsverbände und sagte, dass es für die Beschwerdeparteien keinerlei Hindernis gebe, eigene Kartellverfahren gegen Microsoft anzustreben. Die Richterin unterstützte ihre Begründung mit der von Sun Microsystems betriebenen Klage gegen Microsoft. Sun verlangt von Microsoft Schadensersatz in Milliardenhöhe.

Meldung gespeichert unter: Windows, Microsoft, Software

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