Intershop im Visier der Wertpapieraufsicht

Freitag, 11. Mai 2001 um 13:33

Intershop Communications (WKN: 622700<ISH.ETR>): Was als Routineüberprüfung aufgrund einer Klage angefangen hatte, könnte sich für Intershop zu einem Alptraum entwickeln. Die Staatsanwaltschaft hatte vor einiger Zeit angefangen, wegen des Verdachts der Publizitätspflicht gegen Intershop zu ermitteln. Intershop hatte am zweiten Januar überraschend eine Gewinnwarnung ausgegeben. Die Aktie hatte daraufhin innerhalb eines Tages 70 Prozent an Wert verloren.

Es liegen vier Strafanzeigen von Kleinanlegern vor, die gegen einen vermeintlichen Verstoß des Jenaer Unternehmens gegen das Börsengesetz klagen. Dem Unternehmen muss nun nachgewiesen werden, dass es die erforderliche Gewinnwarnung hinausgezögert hat. Dies dürfte schwierig werden. Allerdings hat sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft nach den ersten Ermittlungen wohl bestätigt, da ansonsten die Ermittlungen bereits eingestellt worden wären. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hat die Ermittlungen an die bereits tätige Hamburger Staatsanwaltschaft abgegeben.

Meldung gespeichert unter: IT-News

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