Google: Bundeskartellamt versendet Abmahnung wegen Datenverarbeitung
Wettbewerb
Google Inc., die Tochtergesellschaft der Unternehmens-Holding Alphabet Inc. (Nasdaq: GOOGL), verstößt gegen das deutsche Gesetz zum digitalen Wettbewerb, sagt das Bundeskartellamt.
Die deutsche Wettbewerbsaufsichtsbehörde sagt, dass der US-Technologiekonzern seinen Nutzern nicht genügend Wahlmöglichkeiten gibt, wie er Daten aus seinen verschiedenen Diensten kombiniert.
Das Bundeskartellamt fordert Google nun auf, seinen Nutzern mehr Kontrolle darüber zu geben, wie und ob es Daten aus seinen verschiedenen Diensten, wie seiner Suchmaschine und YouTube, zusammenführt.
Google verstoße gegen ein neues deutsches Gesetz zum digitalen Wettbewerb, das 2021 verabschiedet wurde. Bereits am 23. Dezember 2022 teilte diese Einschätzung die Behörde Alphabet Inc. und Tochtergesellschaften mit.
Informiert wurden somit auch Google Ireland Ltd. mit Sitz in Dublin, Irland, und die Google Germany GmbH in Hamburg. Bislang ist es eine vorläufige rechtliche Einschätzung.
Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB) einschlägig sind und Google deshalb seine Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.
„Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten. Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen. Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen.“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
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