Gericht entscheidet gegen Telekom
Deutsche Telekom AG (WKN: 555750<DTE.ETR>): Die schlechten Nachrichten für die Deutsche Telekom scheinen nicht abzureißen. Am Donnerstag fällte das Landgericht Münster in zweiter Instanz das Urteil, dass das seit dem 1. Januar des Jahres geltende EU-Recht umgesetzt werden muss, und die Telekom ihren Konkurrenten im Rahmen des sogenannten Line-Sharings Zugang zu ihren DSL-Anschlussleitungen ermöglichen muss. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: IT-News
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.