Gericht entscheidet gegen Telekom

Freitag, 24. August 2001 um 09:10

Deutsche Telekom AG (WKN: 555750<DTE.ETR>): Die schlechten Nachrichten für die Deutsche Telekom scheinen nicht abzureißen. Am Donnerstag fällte das Landgericht Münster in zweiter Instanz das Urteil, dass das seit dem 1. Januar des Jahres geltende EU-Recht umgesetzt werden muss, und die Telekom ihren Konkurrenten im Rahmen des sogenannten Line-Sharings Zugang zu ihren DSL-Anschlussleitungen ermöglichen muss. Das Urteil ist nicht anfechtbar.

Bereits Ende März hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet, dass die Telekom ihren Konkurrenten den Zugang zu DSL-Anschlussleitungen ermöglichen muss. Bislang ist der Konzern das einzige Unternehmen, dass bundesweit DSL-Services anbietet. Die Telekom habe ihre Marktmacht ausgenutzt lautet nun der Vorwurf von Regulierungsbehörde und Landgericht Münster. Damit soll nun Schluss sein. Die Telekom wurde aufgefordert, ihren Konkurrenten ein Angebot für Line-Sharing zu machen.

Meldung gespeichert unter: IT-News

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...