Fluxx AG profitiert von Kartellamtsspruch

Montag, 28. August 2006 um 00:00

Darüber hinaus dürfen ab sofort Teile des Regionalisierungsstaatsvertrages nicht mehr angewendet werden. Damit stehen die 16 Landeslottogesellschaften künftig im Wettbewerb zueinander und dürfen untereinander keine Absprachen über beispielsweise zu zahlende Provisionen an gewerbliche Spielvermittler mehr treffen. Steuern und Zweckerträge aus Lottogeldern müssen in demjenigen Bundesland verbleiben, in dem die Scheine von Spielvermittlern abgegeben wurden. Einen bundesweiten "Lotto-Finanzausgleich", wie ihn der Lotteriestaatsvertrag seit 2004 vorsieht, werde es nach Ansicht des Bundeskartellamtes ab heute nicht mehr geben. Der Beschluss sei in allen Teilen sofort vollziehbar. Das Kartellamt habe bereits angekündigt, mittels Zwangsgelder die Umsetzung des Beschlusses zu erzwingen, sofern der Boykott aufrecht erhalten werden sollte. (grh/rem)

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