Facebook hält Klage wegen mangelhafter Informationen vor Börsenstart für unbegründet
Social Network
San FRANCISCO (IT-Times) - Facebook hat einen US-amerikanischen Bundesrichter aufgefordert, Klagen wegen mangelhafter Informationen im Vorfeld des Börsengangs des Social-Networking-Unternehmens abzuweisen, berichtet Reuters.
Gemeinsam mit zwölf Banken weise Facebook Inc. (Nasdaq: FB, WKN: A1JWVX) den Vorwurf mangelhafter Informationen der Investoren im Vorfeld des IPO im Mai vergangenen Jahres zurück. Das Soziale Netzwerk habe unter anderem nicht ausreichend über die Auswirkungen steigender mobiler Nutzung auf die Umstzerlöse hingewiesen, so der Vorwurf der Kläger. Die gemeinsame Haltung von Facebook und den Banken: Es habe keine Verpflichtung zur Veröffentlichung interner Zukunftsprojektionen vor dem Börsenstart gegeben. Entsprechend seien Klagen in dieser Frage abzuweisen, heißt es in dem Bericht des Nachrichtendienstes Reuters.
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