EU Kommission verabschiedet Regelung für die endgültige Abschaffung von Roaming-Zuschlägen

EU-Roaming

Freitag, 16. Dezember 2016 um 11:17

Darüber hinaus dürfen Mobilfunkanbieter Grenzen bestimmen, ab wann Verbraucher Roamingdienste missbräuchlich nutzen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine ausländische SIM-Karte dauerhaft im Inland genutzt wird. Verbraucher müssten nach Überschreitung der Nutzungsgrenze höhere Roamingpreise zahlen. Nutzungsgrenzen müssen sowohl in Verträgen mit den Verbrauchern aufgenommen, als auch den nationalen Regulierungsbehörden angezeigt werden.

Regelungen gelten ab 15. Juni 2017

In der Übergangsphase seit dem 30. April 2016 können die Mobilfunkbetreiber noch Zuschläge für Roamingdienste erheben. Diese Zuschläge sind nach oben begrenzt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 15. Juni 2017.

Der heute erlassene Durchführungsrechtsakt ist Bestandteil der Roamingverordnung 2015/2120 vom 25. November 2015 und soll sicherstellen, dass die Regelungen über die angemessene Nutzungsgrenze und die Tragfähigkeitsprüfung europaweit konsistent angewendet werden.

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