Entscheidung über Beendigung der Doppelstellung der 1&1 Mobilfunk GmbH als Diensteanbieter und Netzbetreiber

Telekommunikationsmarkt

Montag, 24. Oktober 2022 um 10:19

Hintergrund zum Verfahren

Am 26. November 2018 erließ die Bundesnetzagentur die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln und eröffnete das Zulassungsverfahren zur Auktion von Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz. Die 1&1 Mobilfunk GmbH hat in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflichtung, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur bis wann die Doppelstellung aufgegeben sein muss, stand aus.

Bisher sind Unternehmen aus dem Konzernverbund der 1&1 als Diensteanbieter/MVNO tätig. Zur Beendigung der Doppelrolle fanden mehrere Anhörungen der 1&1 sowie der Wettbewerber statt.

Die Entscheidung vom 26. November 2018 sowie Dokumente zu laufenden Frequenzbereitstellungsverfahren sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband  veröffentlicht.

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Meldung gespeichert unter: 1&1, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Mobilfunk Service Provider (Mobilfunkanbieter), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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