Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Standardvertrag Schaltverteiler
„Wir begrüßen die Aussagen von BNetzA-Präsident Matthias Kurth“, so Grützner. Laut Bundesnetzagentur wird der Telekom jetzt vorgegeben, im Standardvertrag insbesondere klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen. Zudem müssen mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.
„Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Es bleibt abzuwarten, was die Telekom aufgrund der Vorgaben der Regulierungsbehörde als geänderten Standardvertrag im Januar vorlegt – und wie konsequent die BNetzA dann handelt“, unterstreicht der Geschäftsführer des VATM: „Wir hoffen, dass die Blockadehaltung der Telekom nun ein Ende hat.“
Bereits im Juli hatte der VATM bei der Anhörung im Verfahren bei der BNetzA kritisiert, dass die für den Ausbau notwendigen Informationen von der Telekom häufig spärlich oder zu spät an die Wettbewerber fließen sowie dass der Ex-Monopolist teils dann seine eigenen Ausbaupläne geändert hat. „Das hat den Ausbau per Schaltverteiler durch die Wettbewerber erheblich gebremst. Auch im Interesse der Verbraucher hoffen wir, dass die Vorgaben der Bundesnetzagentur konsequent umgesetzt werden und der Ausbau neuen Schwung erhält.“
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