Einstweilige Verfügung gegen Arcor
DIEPHOLZ - Die artec technologies AG (WKN: 520958) geht gerichtlich gegen Arcor vor. Der deutsche Telekommunikationsanbieter soll eine Patentverletzung begangen haben - nun folgte eine einstweilige Verfügung.
Wie artec technologies heute bekannt gab, habe man beim Landesgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund: Das Patent für zeitversetztes Fernsehen sei durch die Funktion „Timeshift Restart“ im IPTV-Angebot von Arcor verletzt worden. Nach einer heutigen Besichtigung von Vorrichtungen und Unterlagen in den Räumlichkeiten von Arcor durch einen Sachverständigen, erging durch das Landesgericht nun eine einstweilige Verfügung.
artec technologies stellt Telekommunikationsanbietern, Kabelnetzbetreibern und Fernsehanstalten über Deutschland hinaus verschiedene Systeme zur Verfügung. Daher komme der Anwendung für zeitversetztes Fernsehen eine große Bedeutung zu, so das Unternehmen weiter. Man wolle sich bewusst durch verschiedene Anwendungen auf dem Markt für digitale Fernsehdienste etablieren.
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Meldung gespeichert unter: Artec Technologies, Telekommunikation, Software
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