EEG-Änderungsgesetz stärkt Solarenergie
EEG
In seiner Reihe "Bericht aus Berlin" informiert der BSW-Solar am 19.1.2017 Unternehmen der Solar-, Speicher- und Energiebranche in einem Webinar über die wichtigsten Änderungen und jüngsten Nachbesserungen im EEG 2017. Weitere Infos dazu unter www.solarwirtschaft.de/seminare.html
Hintergrund
Mit positiven Klarstellungen für Photovoltaik-Investoren und verbesserten Rahmenbedingungen für Solarstromspeicher und solare Selbstversorger wurde am gestrigen Abend ein Gesetz mit Nachbesserungen und Änderungen zum EEG 2017 im Bundestag verabschiedet. Die beschlossene Überarbeitung des bereits im Oktober 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten EEG 2017 enthält unter anderem Anschlussregelungen zum Bestandschutz beim Eigenverbrauch sowie verbesserte Konditionen für den Betrieb bivalenter Solarstromspeicher. Das neue Gesetz wird Anfang 2017 in Kraft treten. Vorgesehen ist neben verbesserten Förderkonditionen ein höherer Bestandsschutz für getätigte Investitionen.
Die derzeit in Deutschland installierten über 1,5 Millionen Solarstromanlagen decken bereits rund sieben Prozent des deutschen Strombedarfs. Die Erzeugungskosten für eine Kilowattstunde Solarstrom liegen inzwischen - je nach Anlagengröße - nur noch bei 7 - 14 Cent je Kilowattstunde. Sie haben damit das Kostenniveau von Strom aus konventionellen Kraftwerken unterschritten, wenn darin die Belastung der Allgemeinheit durch Gesundheits- und Klimafolgekosten mit berücksichtigt werden. Dies werden aber bis heute nur sehr unzureichend im Strompreis abgebildet, weshalb der Ausbau Erneuerbarer Energien vorerst noch auf politische Unterstützung angewiesen bleibt.
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