Deutsche Rechtsprechung: Google darf Kundenmails nicht ignorieren

Kunden-Support

Donnerstag, 11. September 2014 um 17:51
Google

BERLIN (IT-Times) - Die Kundenkommunikation von Google lässt einiges zu wünschen übrig. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte deswegen beim Landgericht Berlin Klage ein - und gewann.

Google dürfe Kunden, die sich in einer E-Mail an den im Impressum angegebenen Verbraucher-Support wenden, nicht einfach ignorieren und „die Kommunikation über E-Mail verweigern“. Dies teilte die vzbv am heutigen Donnerstag mit. Bisher erhielten Google-Kunden auf eine Mail an die Mailadresse [email protected] einen automatisch generierten Hinweis darauf, dass ihre Mails aufgrund der Vielzahl von E-Mail-Anfragen „nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.“ Im Anhang befand sich eine Anleitung zur Selbsthilfe. Die Richter des Berliner Landgerichts befanden, dass sich die Kundenkommunikation Googles nicht mit den Anforderungen der Impressums-Pflicht im Telemediengesetz vereinbaren lasse. Es müsse zwar nicht zwangsläufig eine individuelle Überprüfung jeder Mail stattfinden, jedoch müsse die im Impressum versprochene Kommunikation stattfinden.

Meldung gespeichert unter: Suchmaschinen, Alphabet, Internet

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