Bundesnetzagentur: Verwaltungsgericht Köln bestätigt im Eilverfahren VDSL-Entscheidung

Mittwoch, 23. Januar 2008 um 14:58
Bundesnetzagentur

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P R E S S E M I T T E I L U N G

Bonn, 23. Januar 2008

Verwaltungsgericht Köln bestätigt im Eilverfahren VDSL-Entscheidung der Bundesnetzagentur

Deutsche Telekom AG muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren gewähren

Kurth: "Gespräche zwischen Deutscher Telekom und Wettbewerbern sollten möglichst bald erfolgreich abgeschlossen werden"

Meldung gespeichert unter: Very High Speed Digital Subscriber Line (VDSL), Bundesnetzagentur, Telekommunikation

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