Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zu mehr Transparenz bei Internetanschlüssen
Regulierer
Bonn, 15. Juni 2016
Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zu mehr Transparenz bei Internetanschlüssen
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Das Bundeskabinett hat heute die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich beschlossen. Anbieter von Telefon- und Internetdienstleistungen müssen ihre Kunden künftig vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte aufklären. In der monatlichen Rechnung werden Kunden dann jeweils über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert. Außerdem erhalten Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zur konkreten Übertragungsrate.
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