Bundesnetzagentur veröffentlicht Rechtsgutachten im Vectoring-Verfahren

Donnerstag, 27. August 2015 um 11:44
Bundesnetzagentur

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P R E S S E M I T T E I L U N G

Bonn, 27. August 2015  

Homann: "Entscheidung über den Vectoring-Einsatz ist noch nicht getroffen"  

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das im Rahmen des laufenden Regulierungsverfahrens zur Einführung der Vectoring-Technik im Nahbereich eingeholt worden ist. Darin kommt der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte Regensburger Jura-Professor Jürgen Kühling zu dem Ergebnis, dass  ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur und einem regulierten Unternehmen zur verbindlichen Absicherung eines Investitions- und Ausbauversprechens prinzipiell möglich ist.   

Die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) hat im Februar bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur "letzten Meile", der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), eingereicht, um die Vectoring-Technik künftig auch in den um die Hauptverteiler liegenden Nahbereichen einsetzen zu können.  

Dabei hat sie eine verbindliche Investitionszusage gegenüber der Bundesnetzagentur in Aussicht gestellt, zur Unterstützung der Breitbandziele bundesweit alle Hauptverteiler-Nahbereiche bis Ende 2018 mit der Vectoring-Technik zu erschließen. Sie erwartet allerdings, dass die aus ihrer Sicht erforderlichen regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere ein für sie exklusives Erschließungsrecht aller Nahbereiche mit Vectoring,  geschaffen werden.    

Meldung gespeichert unter: Very High Speed Digital Subscriber Line (VDSL), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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