Bundesnetzagentur stellt Entscheidungsentwürfe für neue Mobilfunkterminierungsentgelte vor

Dienstag, 30. November 2010 um 16:39
Bundesnetzagentur

Kurth: "Steigende Verkehrsmengen führen zu deutlich niedrigeren Entgelten"

Die Bundesnetzagentur hat heute Entgeltvorschläge für die Anrufzustellung in die Mobilfunknetze, die sog. Mobilfunkterminierung, der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber veröffentlicht. Danach sollen diese Entgelte künftig folgende Höhe haben:

Telekom Deutschland GmbH 3,36 ct/min.

Vodafone D2 GmbH 3,33 ct/min.

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG 3,37 ct/min.

E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG 3,33 ct/min.

"Bei der erneuten Überprüfung hat sich der bereits in den letzten Genehmigungsverfahren gezeigte Trend bestätigt, dass die Gesamtverkehrsmengen in den Mobilfunknetzen über die letzten Jahre hinweg ganz erheblich zugenommen haben und auch künftig weiter steigen werden. Diese für den Mobilfunk erfreuliche Entwicklung macht deutlich, dass mobile Sprach- und Datendienste erheblich stärker als bisher genutzt werden. Die von uns vorgeschlagene Reduzierung beruht ganz wesentlich auf dieser Entwicklung, die bei einer weitgehend stabilen Kostensituation und effizienten Netzen zu deutlich geringeren Minutenpreisen führt", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Entgelte können zum ersten Mal nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren zu den Entscheidungsentwürfen durchgeführt werden muss. Anschließend wird die Bundesnetzagentur die Entgeltvorschläge mitsamt den Begründungen der Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU Mitgliedstaaten übermitteln, damit diese dazu Stellung nehmen können.   Da bei dieser Verfahrensweise Fristvorgaben einzuhalten sind und eine endgültige Entscheidung wahrscheinlich erst Mitte bis Ende des ersten Quartals 2011 ergehen kann, sind die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. Dezember 2010 zunächst vorläufig genehmigt worden. Damit sollen eine Genehmigungslücke bis zum Abschluss des Konsultations- und Notifizierungsverfahrens und daraus resultierende mögliche negative Auswirkungen und Risiken zu Lasten der Mobilfunknetzbetreiber vermieden werden. Die endgültigen Entscheidungen werden dann rückwirkend ab dem 1. Dezember 2010 gelten und die vorläufigen Entscheidungen ersetzen.

Das in den Entscheidungsentwürfen nunmehr vorgeschlagene Entgeltniveau liegt deutlich unter den bisherigen Entgelten von 6,59 ct/min. für die beiden D-Netze und 7,14 ct/min. für die beiden E-Netze.

Anders als in den vorangegangenen Genehmigungsrunden war es jetzt möglich, die Entgelte aller vier Netzbetreiber auf der Basis vorgelegter Kostenunterlagen zu ermitteln. Bereits Ende April waren die Unternehmen in gesonderten Entscheidungen dazu verpflichtet worden, ein von der Bundesnetzagentur festgelegtes Kalkulationsschema zu benutzen. Hierdurch sollte sichergestellt werden, dass alle vier Unternehmen hinreichend aussagekräftige und untereinander vergleichbare Angaben über ihre Kosten und Verkehrsmengen vorlegen, um der Bundesnetzagentur die Ermittlung der für die Genehmigung maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermöglichen.   Die Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung erfolgte wie im Festnetzbereich auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungswerte. Bei der Bewertung der in die Kalkulation der Terminierungsentgelte einfließenden Lizenzkosten zu Wiederbeschaffungswerten hat sich die zuständige Beschlusskammer an der im Frühjahr durchgeführten Frequenzauktion orientiert. Sie hat deren Ergebnisse auf die jeweilige tatsächliche Frequenzausstattung der einzelnen Mobilfunknetzbetreiber hochgerechnet. Für die Ermittlung des anzusetzenden Kapitalzinssatzes ist erstmals auch im Telekommunikationsbereich auf einen marktwertorientierten Ansatz, das sog. Capital Asset Pricing Model (CAPM), zurückgegriffen worden. Dabei werden die Eigenkapitalkosten des regulierten Unternehmens auf der Basis von Marktwertüberlegungen festgelegt. Mit dem Übergang von der bisherigen Bilanzmethode auf das CAPM gleicht die Bundesnetzagentur ihre Methode zur Bestimmung des Kapitalzinssatzes im Telekommunikationsbereich an die allgemeine internationale Entwicklung und die Praxis im Bereich der Energieregulierung an.

Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation

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