Bundesnetzagentur setzt Zugangsbedingungen und Entgelte für den Layer 2-Bitstrom endgültig in Kraft

Layer 2-Bitstrom

Mittwoch, 21. Dezember 2016 um 20:09

Neben den wichtigen monatlichen Überlassungsentgelten umfasst die Genehmigung auch die Einmalentgelte für Bereitstellung beziehungsweise Kündigung eines Layer 2-Bitstrom-Anschlusses sowie die jährlichen Überlassungsentgelte für den netzseitigen Übergabeanschluss zwischen Telekom und Bitstromnachfrager.

Die Layer 2-Bitstromentgelte sind bis zum 30.11.2017 befristet genehmigt.

Offene Fragen werden zügig geklärt

Die Kompensation einer nachträglichen Zugangsverweigerung zur „letzten Meile“ bei Vectoring im Nahbereich wird in einem bereits laufenden separaten Regulierungsverfahren zügig geklärt. Ebenso werden die Preise für das bei Vectoring im Nahbereich anzubietende KVz-VULA-Produkt in einem eigenständigen Verfahren behandelt; die Bundesnetzagentur erwartet, dass die Telekom dafür demnächst einen Genehmigungsantrag einreichen wird.

Schließlich entscheidet die Beschlusskammer in einem weiteren Verfahren, ob und inwieweit die Telekom eine bereits vereinbarte einmalige Kontingent-Zahlung (sogenannt Upfront) für ein anderes Zugangsprodukt auf eine entsprechende Zahlung bei Vereinbarung eines Layer 2-Kontingentmodells anrechnen muss.

Was ist der Layer 2-Bitstom?

Der Bitstromzugang ist ein kombiniertes Vorleistungsprodukt aus Breitbandanschluss und Transportleistung im Netz der Telekom, das Wettbewerber in die Lage versetzt, ihren Endkunden ADSL- und VDSL- sowie zukünftig auch Glasfaser-Anschlüsse bereitzustellen und darüber Breitbanddienste, wie z.B. schnelle Internetzugänge, anzubieten.

Der sogenannte Layer 2-Bitstrom wird künftig mittels der Ethernet-Technologie im Netz der Telekom transportiert. Er kann als qualitativ hochwertiges Vorleistungsprodukt eine wichtige Alternative werden für jene Unternehmen, die ihre Endkundendienste bisher unter Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung anbieten. Wettbewerber müssen für dieses Zugangsprodukt mehr in eigene Infrastruktur investieren als wenn sie den Bitstromzugang auf der Basis des IP-Protokolls („Layer 3-Bitstrom“) erhalten. Sie können den Datenverkehr dann aber weitgehend unverarbeitet von der Telekom übernehmen und so eigene Endkundenprodukte ausgestalten.

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