Bundesnetzagentur senkt Mobilfunkterminierungsentgelte rund 10 Prozent

Freitag, 30. November 2007 um 15:56
Bundesnetzagentur

P R E S S E M I T T E I L U N G

Bonn, 30. November 2007

Bundesnetzagentur senkt Mobilfunkterminierungsentgelte um rund 10 Prozent

Kurth: "Genehmigte Entgelte bilden effiziente Kosten der deutschen Mobilfunknetzbetreiber ab.
Weiterer wichtiger Schritt zu erhöhter Rechts- und Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer"

Die Bundesnetzagentur hat den deutschen Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co KG und O2 (Germany) GmbH & Co OHG in vier heute bekannt gegebenen Entscheidungen jeweils neue Terminierungsentgelte ab dem 1. Dezember 2007 genehmigt. Die Terminierungsentgelte, die andere Netzbetreiber an die Mobilfunknetzbetreiber für die Anrufzustellung in ihren jeweiligen Mobilfunknetzen zahlen müssen, betragen künftig 7,92 Cent/Minute für die beiden D-Netze und 8,8 Cent/Minute für die zwei E-Netze. Die neuen Entgelte liegen damit für T-Mobile und Vodafone D2 knapp 10 Prozent und für E-Plus und O2 gut 11 Prozent unter den bisher geltenden Tarifen in Höhe von 8,78 bzw. 9,94 Cent/Minute.

Während die Bundesnetzagentur diese Entgelte bei der erstmaligen Genehmigung im vergangenen Jahr noch alleine auf der Basis eines internationalen Tarifvergleichs festlegen musste, weil alle vier Unternehmen keine aussagekräftigen Kostennachweise vorgelegt hatten, konnten die jetzt genehmigten Entgelte erstmals auf der Basis vorgelegter Kostenunterlagen ermittelt bzw. daraus abgeleitet werden.

"Es ist erfreulich, dass sich zumindest ein Netzbetreiber unsere Kritik an den im vergangenen Jahr vorgelegten Nachweisen zu Herzen genommen hat und seine Kostendokumentation daraufhin für das diesjährige Genehmigungsverfahren soweit verbessert hat, dass wir daraus erstmals die effizienten Kosten einer Terminierungsminute ermitteln konnten. Hierdurch waren wir auch in der Lage, die Entgelte der übrigen drei Mobilfunknetzbetreiber, deren eingereichte Kostenunterlagen wiederum nicht als tragfähige Entscheidungsgrundlage anerkannt werden konnten, im Wege einer nationalen Vergleichsbetrachtung abzuleiten und zu genehmigen. Insgesamt konnten wir daher - noch besser als es bei einem internationalen Tarifvergleich möglich ist - die spezielle Kostensituation der deutschen Mobilfunknetzbetreiber, etwa mit Blick auf Netz , Personal- und Lizenzkosten, Frequenzausstattung, Netztopologie, geographische Gegebenheiten und Nutzungsverhalten, abbilden. Gerade die differenziert zu bewertende Vergleichbarkeit ausländischer Tarife mit denen unter deutschen Rahmenbedingungen hatten die vier Mobilfunknetzbetreiber immer wieder hervorgehoben und demzufolge auch die letztjährige  Entgeltgenehmigung auf der Grundlage eines internationalen Tarifvergleichs teilweise kritisiert.

Diese Bedenken können gegen die neuen Entgelte jetzt nicht mehr erhoben werden. Wir erreichen mit diesem wichtigen Schritt gleichzeitig ein erhöhtes Maß an Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die neuen Entscheidungen belegen, dass die bisher erfolgten Entgeltabsenkungen begründet waren und rechnerisch fundiert untermauert werden können. Ich appelliere daher an die Unternehmen, unsere Entscheidungen und deren Methodik zunächst gründlich zu prüfen und dann anhängige Rechtsstreitigkeiten und Klagen zurückzunehmen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Neben den Netzkosten sind bei der Kalkulation der Terminierungsentgelte auch die Kosten der UMTS-Lizenz auf der Basis einer aktuellen Wertermittlung berücksichtigt worden. Auch in anderen europäischen Ländern, in denen ursprünglich hohe Auktionspreise erzielt worden waren, wie etwa in Großbritannien, sind UMTS-Lizenzkosten bei der Festlegung der Mobilfunkterminierungsentgelte berücksichtigt worden. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten zur Bestimmung des für den Mobilfunkbereich maßgeblichen Kapitalzinssatzes eingeholt.

Die Tarifspreizung zwischen den Entgelten für die Terminierung in den D Netzen und den E Netzen ist gegenüber den Entscheidungen vom vergangenen Jahr leicht reduziert worden. Damit hat die Bundesnetzagentur zwar einerseits anerkannt, dass die Skaleneffekte der E-Netzbetreiber infolge ihrer Erstausstattung mit 1800er-MHz-Mobilfunkfrequenzen und ihres späteren Markteintritts sowie den geringeren Marktanteilen im Verhältnis zu den beiden D-Netzbetreibern noch etwas ungünstiger sind, andererseits aber auch berücksichtigt, dass sich diese Nachteile mit fortschreitender Zeit verringern. Auch die Europäische Kommission hatte in jüngerer Zeit mehrfach geäußert, dass sie in den kommenden Jahren eine Angleichung der Terminierungsentgelte von Netzbetreibern mit unterschiedlicher Frequenzerstausstattung erwartet. Kurth: "Wir nehmen insoweit die europäischen Diskussionen um eine Vereinheitlichung der Kalkulationsprinzipien bei den Terminierungsentgelten
bereits jetzt auf und stellen erneut unter Beweis, dass wir die europäische Zusammenarbeit ernst nehmen."

"Die Laufzeit der Entgeltgenehmigung bis zum 31. März 2009 schafft für alle Marktteilnehmer eine verlässliche Planungssicherheit. Ich gehe davon aus, dass die niedrigeren Vorleistungsentgelte im Gegenzug jetzt auch an die Verbraucher weitergegeben werden und diese von sinkenden Endkundenentgelten profitieren", sagte Präsident Kurth abschließend.


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