Bundesnetzagentur reagiert erneut auf Router-Hacking

Internet-Router

Freitag, 1. Juni 2018 um 11:10

Bei bereits in Rechnung gestellten Kosten greift das Inkassierungsverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Diese verbraucherschützende Maßnahme  wurde durch ein ausdrückliches Auszahlungsverbot für den betroffenen Netzbetreiber ergänzt. So wird sichergestellt, dass der betroffene Netzbetreiber keine Auszahlung missbräuchlich entstandener Verbindungsentgelte auch gegenüber ausländischen Vertragspartnern vornimmt.

Die Maßnahme ist unter www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste veröffentlicht.

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