Bundesnetzagentur reagiert erneut auf Router-Hacking
Internet-Router
Bei bereits in Rechnung gestellten Kosten greift das Inkassierungsverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.
Diese verbraucherschützende Maßnahme wurde durch ein ausdrückliches Auszahlungsverbot für den betroffenen Netzbetreiber ergänzt. So wird sichergestellt, dass der betroffene Netzbetreiber keine Auszahlung missbräuchlich entstandener Verbindungsentgelte auch gegenüber ausländischen Vertragspartnern vornimmt.
Die Maßnahme ist unter www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste veröffentlicht.
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