Bundesnetzagentur geht gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion vor

Wearables

Freitag, 17. November 2017 um 19:10

Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden. Eine solche Abhörfunktion wird häufig als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören. Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten.

Vorgehen gegen Käufer

Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, ist zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras.                                                         

Dort befindet sich auch eine Übersicht über Produktgruppen, die unerlaubte Sendeanlagen nach deutschem Recht darstellen.

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Meldung gespeichert unter: Wearables, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Hardware, Regulierer

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