Bundesnetzagentur geht gegen illegale Störsender vor
Regulierer
Die Bundesnetzagentur führt seit 2006 auf unterschiedlichen Verkaufsplattformen Recherchen durch, um illegale Störsender ausfindig zu machen. Hierbei handelt es sich um Geräte, die verschiedene Funkbereiche stören können wie z. B. Mobilfunk, GPS, WLAN oder Alarmsysteme.
Wenn der illegale Verkauf eines Störsenders aufgedeckt wird, geht die Bundesnetzagentur gegen den Verkäufer vor. Dies kann mittels einer richterlich angeordneten Durchsuchung sein und die Sperrung der Angebote auf der Internetplattform nach sich ziehen.
Der Vertrieb und Betrieb von Störsendern durch Privatpersonen oder Unternehmen ist in ganz Europa und auch in den USA und Japan nicht gestattet. Marktteilnehmer, die dennoch Störsender in den Verkehr bringen, handeln in Deutschland ordnungswidrig und können mit Bußgeldern bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
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