Bundesländer: Solarförderung nachbessern

Freitag, 17. Juni 2011 um 15:29
BSW-Solar

Berlin, den 17. Juni 2011 – Der Bundesrat fordert Nachbesserungen bei der Solarstromförderung und hat sich mit seinen heutigen Beschlüssen deutlich von der Gesetzesinitiative der Bundesregierung abgehoben. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die aktuellen Forderungen der Länderkammer, den Solarstrom-Ausbau in Deutschland mit hohem Tempo fortzuführen. „Die Bundesländer haben erkannt: Eine Energiewende kann nur mit einem starken Ausbau der Solarenergie gelingen“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, heute in Berlin. „Der Bundesrat setzt ein klares Signal für eine saubere, sichere, bürgernahe und bezahlbare Energieerzeugung auf der Basis Erneuerbarer Energien.“

Wichtigster Beschluss aus Sicht des BSW-Solar ist die Forderung, die Photovoltaik-Vergütung nicht über die bereits sehr ambitionierte Kabinettsvorlage hinaus abzusenken. Diese sieht vor, an der marktzubauabhängigen Vergütungsabsenkung festzuhalten. Die Mehrheit des Bundesrats –  darunter selbst unionsregierte Länder wie Bayern und Thüringen – forderte darüber hinaus auch Nachbesserungen an dem Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ausschlaggebend für die Entscheidung war nach Ansicht der Solarbranche, dass die Länderpolitiker die wichtigen Chancen für einen effizienten Ausbau der Photovoltaik erkennen und nutzen wollen. So plädiert der Bundesrat für eine umfangreichere Nutzung der günstigsten Solarstrom-Erzeugungsform auf Freiflächen – bereits in zwei bis drei Jahren werden Freiflächen-Solaranlagen Strom auf dem Kostenniveau von Offshore-Windkraft erzeugen können, ohne dass ein ähnlich aufwändiger Ausbau der Höchstspannungsnetze nötig wäre. Freiflächen-Solaranlagen spielen eine wichtige Rolle bei kommunalen Versorgungskonzepten und sichern den Kommunen erhebliche Einnahmen z.B. durch die Gewerbesteuer.

Der BSW-Solar begrüßt außerdem die Forderung der Bundesländer nach einer Weiterführung der bisherigen Anreize für den Verbrauch selbst erzeugten Solarstroms. Beim Eigenverbrauch wird Solarstrom nicht mehr in die Stromnetze eingespeist, sondern direkt vor Ort beim Erzeuger verbraucht. Diese Regelung entlastet die Stromnetze, da lokal verbrauchte Energie nicht über Stromtrassen transportiert werden muss und senkt die von allen Stromkunden gezahlte Förderung von erneuerbarem Strom. Zugleich schafft sie wesentliche Anreize für Innovationen im Energiemanagement und bei der Speicherung von Solarstrom. Körnig: „Wir hoffen, dass die geplanten Einschnitte bei der Eigenverbrauchsregelung jetzt auch in der Bundesregierung vom Tisch sind. Andernfalls wäre Deutschlands Technologieführerschaft bei intelligenten Systemen des Energiemanagements sowie der Solarstromspeicherung ernsthaft gefährdet.“ Für sachlich geboten hält der Solarverband in Übereinstimmung mit dem Bundesrat zudem die Entscheidung, kleine Solarstromanlagen bis 30 kW-Leistung nicht in das Einspeisemanagement einzubeziehen. Einen besonderen Anreiz für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen, eine um 2 Cent erhöhte Vergütung für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW, sieht ein Antrag aus Rheinland-Pfalz vor, der mehrheitlich angenommen wurde.

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