Breitbandziele der Bundesregierung werden nicht erreicht

Breitbandausbau Deutschland

Dienstag, 19. Januar 2016 um 15:06
VATM

VATM-Pressemitteilung

Vectoring-Antrag der Telekom bremst auch Migration zu Gigabit-Netzen aus

Berlin/Bonn, 19.01.2016. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist bereit, der Telekom ein weitreichendes Monopol einzuräumen, ohne dass diese die Breitbandziele der Bundesregierung erfüllen muss. „Die Selbstverpflichtungserklärung der Telekom für den geplanten Vectoring-Ausbau in den Nahbereichen der rund 8.000 Hauptverteiler sieht vor, dass nicht alle Haushalte angeschlossen werden, sondern 380.000 Haushalte vollkommen ohne 50-Mbit/s-Versorgung auskommen müssten“, erläutert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

„Den Kommunen wird dadurch die Möglichkeit genommen, die HVt-Nahbereiche nach den Regeln des Breitbandförderprogrammes der Bundesregierung so zu erschließen, dass möglichst keine weißen Flecken bleiben. Alle wissen, dass hierfür zusätzliche Kabelverzweiger oder FTTB/H – also Glasfaser bis zum Haus – eingesetzt werden müssen. Genau dies verweigert die Telekom aus wirtschaftlichen Gründen. Kommunale Ausschreibungen können im Wettbewerb die Breitbandziele erreichen, nicht aber ein quasi Monopolausbau im Rahmen des vorliegenden Telekom-Antrages“, warnt Grützner.

In wenigen Tagen, am 25. Januar 2016, werden die Vertreter der Länder und der Bundestagsfraktionen im politischen Beirat der BNetzA entscheiden müssen, wie sie sich zum Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur positionieren und an welchen Stellen der Beirat Nachbesserungen für erforderlich hält. „Nach Untersuchungen der Regulierungsbehörde stehen den 380.000 unversorgten Haushalten nur 420.000 erstmals mit 50 Mbit/s versorgte Haushalte im ländlichen Raum gegenüber. Daher sind viele Politiker wenig vom Nutzen eines weitgehenden Technologiemonopols 550 Meter um alle Hauptverteiler der Telekom herum überzeugt“, so VATM-Präsident Martin Witt.

Zudem wird vielen kommunalen Glasfaserprojekten die wirtschaftliche Basis entzogen, da die Telekom verpflichtet wäre, diese nun sogar mit Vectoring-Technik zu überbauen. „Zukünftig wird für den Weg Deutschlands in die Gigabit-Gesellschaft entscheidend sein, dass eine Migration von der heutigen VDSL-Technik auf die FTTB/H-Technologie so schnell wie möglich stattfindet. Nach Auffassung der BNetzA sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vectoring-Entscheidung hierfür aber unberücksichtigt bleiben“, kritisiert VATM-Präsident Witt: „Das Telekommunikationsgesetz verlangt aber eine Gesamtschau aller Auswirkungen gerade auch in der Zukunft.“

„Wer die Vectoring-Entscheidung und die Einbeziehung des Angebotes der Telekom nur als bloße Zugangsregulierung ansieht, der verkennt die enorme Bedeutung für die Breitbandziele der Bundesregierung, vor allem aber für die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes 2025. Experten sind sich einig: Kupferbasierte Technologien sind lediglich Übergangstechnologien auf dem erforderlichen Weg zur Gigabit-Gesellschaft mit Gigabit-Bandbreiten! Vorfahrt für Glasfaser“, so Witt.

Der VATM-Präsident unterstreicht: „Wettbewerber sorgen maßgeblich für Innovation, Steigerung der Servicequalität und insbesondere für sinnvolle Endkundenpreise. Vor diesem Hintergrund muss sich die Politik die Frage stellen, inwieweit man den scheinbar einfachen Weg der weitgehenden Remonopolisierung geht und gewillt ist die Errungenschaften der Liberalisierung – wirtschaftlich starke Telekom, funktionierender Wettbewerb, Innovationskraft, gute Endkundenpreise – aufs Spiel zu setzen.“

Meldung gespeichert unter: Vectoring, VATM, Telekommunikation, Verbände

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