Abschaltung von 5.100 irreführenden Ortsnetzrufnummern einer Entrümpelungsfirma

Ortsnetz

Freitag, 27. Januar 2017 um 17:28

„Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur setzt die Überprüfung der Anbieter aller Branchen nachdrücklich fort, die in vergleichbarer Weise eine Ortsansässigkeit vortäuschen, und geht gegen diese Wettbewerbsverstöße vor“.

Ein Anbieter für Entrümpelungsdienste hatte bundesweit mit Ortsnetzrufnummern geworben, obwohl in den jeweiligen Ortsnetzbereichen kein eigener Standort vorhanden war. Dabei hatte er unterlassen, unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass eine Anrufweiterschaltung an den Firmensitz erfolgte. Dieses Vorgehen stellt eine irreführende Werbung dar. Im vergangenen Jahr wurde bei einem ähnlich gelagerten Fall die Abschaltung von knapp 300 Rufnummern einer Rohr- und Kanalreinigungsfirma angeordnet.

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