Das Europäische Parlament als demokratische Vertretung der EU-Bürger
Das Europäische Parlament (EU-Parlament - kurz EP) hat seinen Sitz in Straßburg, wobei die Parlamentsverwaltung (Generalsekretariat) ihren Sitz in Luxemburg hat. Die belgische Hauptstadt Brüssel bildet einen weiteren Tagungsort für das Parlament.
Das EU-Parlament vertritt als direkt gewählte demokratische Institution den Bürger in der Europäischen Union (EU) und unterhält hierfür auch Informationsbüros in den einzelnen EU-Mitgliedsländern.
Der Vertrag von Lissabon
Das EU-Parlament ist mir Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon gleichberechtigter Gesetzgeber in der Europäischen Union mit dem EU-Ministerrat geworden.
751 Abgeordnete vertreten in parteipolitischen Fraktionen die mehr als 500 Millionen Europäer aus den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten werden in ständige Fach-Ausschüsse gewählt, die dann für bestimmte Sachgebiete zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.
Der Präsident des EU-Parlamentes wird unterdessen für jeweils die Hälfte einer Legislaturperiode und damit für zweieinhalb Jahre aus der Mitte der EU-Abgeordneten gewählt.
Sitzungen des EU-Parlamentes
Plenarsitzungen in Straßburg sollen eine Woche pro Monat stattfinden. So sehen es zumindest die Verträge vor. Entsprechende Fachausschüsse und Fraktionen des Parlaments tagen in der Zeit dazwischen in Brüssel.
Die Reden in den Plenarsitzungen des Europäischen Parlamentes werden dabei simultan in alle Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt.