Zwei Jahre NetzDG: Bitkom zieht Bilanz

NetzDG

Montag, 16. Dezember 2019 um 13:43

Berlin, 16. Dezember 2019
Seit dem 1. Januar 2018 müssen soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren.

BITKOM

Dies verlangt das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Beim NetzDG stehen Aufwand und Nutzen in einem krassen Missverhältnis, die Umsetzung bleibt schwierig. Wenn Plattformen Nutzerbeiträge löschen, dann wegen ihrer freiwillig sich selbst auferlegten Regeln, weniger durch Anforderungen des NetzDG. Die Löschquoten aus Meldungen und Entfernungen nach dem NetzDG liegen teilweise bei nur 2 Prozent oder darunter.

Die Rechtsdurchsetzung im Internet ist grundsätzlich Kernaufgabe von Staat und Behörden und sollte nicht an privatwirtschaftliche Unternehmen überantwortet werden. Die kurzen Fristen veranlassen sie im Zweifel eher zum Löschen, der Meinungsfreiheit wird damit ein Bärendienst erwiesen. Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben machen den betroffenen Unternehmen die Umsetzung nach wie vor schwer.

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Europäische Union (EU), Social Media (soziale Medien), Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), Bundesregierung, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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