Zulassungsverfahren zur 5G-Frequenzauktion eröffnet
5G - Mobilfunkstandard: Frequenz-Auktionen
Vergabebedingungen
Die Vergabebedingungen umfassen Auflagen zur besseren Versorgung sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und entlang der Verkehrswege sowie Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs wie eine Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming.
Antrag auf Zulassung
Mit Veröffentlichung der Entscheidung ist das Zulassungsverfahren zur Versteigerung eröffnet. Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, können bis zum 25. Januar 2019, 15.00 Uhr Zulassungsanträge stellen. Der Beginn der Auktion ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.
Die Entscheidung sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband.
Folgen Sie uns zum Thema Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen und/oder Mobile via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Mobile, 5G, Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.