Wagniskapital-Pläne der Bundesregierung bleiben mutlos

Veture Capital

Mittwoch, 16. September 2015 um 13:10

„Wenn Deutschland tatsächlich, wie in dem Eckpunktepapier Wagniskapital der Bundesregierung angekündigt, eine neue Gründerzeit ausrufen will, dann sind die konkreten Vorschläge leider viel zu mutlos und greifen zu kurz“, sagt Veltkamp. Bund und Länder müssten nun gemeinsam das Eckpunktepapier zügig weiterentwickeln, damit das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden könne. Die Förderung des Wagniskapitalmarkts darf sich nach Ansicht des Bitkom nicht auf Erweiterung und Flankierung staatlicher Förderprogramme beschränken, sondern muss die Rahmenbedingungen für die Freisetzung privaten Wagniskapitals nachhaltig verbessern. Nur so könnten die nötigen Investitionssummen für echte Wachstumsfinanzierungen erreicht und die Lücke zu den führenden Wagniskapitalstandorten geschlossen werden. Veltkamp: „In der Vergangenheit haben viel zu oft besonders vielversprechende Start-ups Deutschland Richtung USA verlassen, um dort Wachstumskapital einzusammeln. Das vorgelegte Eckpunktepapier wird daran vermutlich leider nichts ändern.“

Ausdrücklich begrüßt Bitkom, dass die Bundesregierung sich für die Beibehaltung der Steuerbegünstigungen  für Fondsinitiatoren, die sogenannten Carried Interests, einsetzt. Diese sind international üblich, sollen aber dennoch nach dem Willen der Bundesländer gestrichen werden.  Bitkom unterstützt darüber hinaus den Vorschlag, Managementdienstleistungen für Beteiligungsfonds von der Umsatzsteuer zu befreien. Dadurch würde eine steuerliche Benachteiligung des deutschen Steuerrechts endlich aufgehoben und Deutschland könnte an dieser Stelle den Wettbewerb auf Augenhöhe mit anderen Ländern führen.

Hoffnungsvoll stimme zudem, dass das Eckpunktepapier von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium gemeinsam getragen werde. „In der Vergangenheit haben Wirtschafts- und Finanzpolitiker zu oft gegeneinander gearbeitet, etwa beim Kleinanlegerschutzgesetz, das Crowdinvesting in Deutschland deutlich erschwert hat“, so Veltkamp.

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