Das Finanzamt finanziert Smartphone und Computer mit

Einkommensteuerklärung

Mittwoch, 9. Mai 2018 um 16:36

■   Berufstätige können Ausgaben für beruflich genutzte IT-Geräte und Software steuerlich geltend machen 
■   Ende Mai endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2017 

BITKOM

Arbeitnehmer können Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wenn sie privat angeschaffte IT-Geräte auch beruflich nutzen. Bei der Einkommensteuererklärung können sowohl die Anschaffungskosten als auch die monatlichen Kosten für die Telefon- und Internetnutzung berücksichtigt werden. Die Ausgaben für IT-Geräte und deren Nutzung müssen in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Darauf weist der Digitalverband Bitkom hin. Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung läuft am 31. Mai 2018 ab. Wenn die Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2018. Bitkom gibt Tipps, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer Kosten für Digitalgeräte und Software von der Steuer absetzen können..

■   Tablet, Smartphone, Software & Co.: Wer privat angeschaffte IT-Geräte „so gut wie ausschließlich“ (zu mehr als 90 Prozent) beruflich nutzt, kann die Kosten dafür in voller Höhe von der Steuer absetzen. Bei geringerer beruflicher Nutzung sind die Kosten entsprechend den beruflichen und privaten Nutzungsanteilen aufzuteilen.

Für den Nachweis der beruflichen Nutzung ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Geräts aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, geht die Rechtsprechung von einer Aufteilung von 50 zu 50 Prozent aus.

Sind die Anschaffungskosten für das IT-Gerät höher als 410 Euro (netto), werden sie nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Geräts verteilt.

Im vergangenen Jahr hat der Gesetzgeber die Abschreibungsgrenze zwar auf 800 Euro heraufgesetzt, die Neuerung gilt aber noch nicht für den Veranlagungszeitraum 2017. Für PC, Notebook oder Tablet Computer sowie für Zubehör wie Drucker, Monitor und zugehörige Software wird als gewöhnliche Nutzungsdauer drei Jahre angenommen. Für Handys und Smartphones beträgt die gewöhnliche Nutzungsdauer fünf Jahre und für Faxgeräte sechs Jahre.

Wenn allerdings ein Zubehörteil kaputt geht, können die Ersatzkosten sofort entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil des Geräts abgezogen werden. Außerdem sind die Kosten für Verbrauchsmaterialien wie Toner, Tinte oder Druckerpapier jedes Jahr vollständig abzugsfähig.

■   Internet- und Telefongebühren: Steuerzahler können auch berufliche Telefon- und Internetkosten (Grundgebühr und Verbindungsentgelte) absetzen. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat, pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate lang die berufliche Nutzung aufzeichnen.

Meldung gespeichert unter: Smartphone, Personal Computer (PC), Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK), Steuer, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Software, IT-Services, Verbände

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