Vergangenheit holt das Solartechnikunternehmen SolarWorld wieder ein, Aktie im freien Fall
US-Gerichtsverfahren
Nach Meinung von SolarWorld würden die Silizium-Verträge mit Hemlock gegen europäisches Kartellrecht verstoßen. Das zuständige US-Bundesgericht sieht das nun offenbar anders und hat eine Teilentscheidung über diese Kartelleinwendungen gefällt.
Man kann aufgrund des Umfangs der Klage und der Klagesumme davon ausgehen, dass eine gerichtliche Entscheidung mit Berufungsinstanz noch mehrere Jahre dauern könnte.
Die angeschlagene SolarWorld AG zielt dabei auf eine Einigung mit dem US-amerikanischen Lieferanten Hemlock. Aber auch ein Vergleich ist von Willenserklärungen beider Parteien abhängig und wird nicht ohne zusätzliche Kosten für die SolarWorld AG möglich sein. (lim/rem)
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