Vectoring II: Nagelprobe für die EU-Kommission
Breitbandausbau Deutschland
Mit Ach und Krach hatte die EU-Kommission Mitte Juli den zweiten Entscheidungsentwurf des deutschen Regulierers zu Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler (HVt) mit einem weitgehenden Monopol für die Telekom passieren lassen. Nachdem der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA) versprochen hatte, die Bedenken der EU-Kommission und deren explizite Auflagen zu berücksichtigen, gab es unter dieser Bedingung grünes Licht.
Der nun von der BNetzA vorgelegte Entwurf ignoriert die zentralen wettbewerbssichernden Vorgaben der Kommission nicht nur weitestgehend. Die Erklärung, man sehe sich aufgrund laufender oder abgeschlossener älterer Regulierungsentscheidungen gebunden und könne die versprochenen Änderungen nicht vornehmen, ist aus Sicht des VATM ein Eklat. „Nicht nur, dass diese Bewertung bei der Zusage an Brüssel bekannt gewesen ist.
Viel wichtiger erscheint, dass die BNetzA sich nicht mehr in der Lage sieht, auf massivste Marktveränderungen – wie den Wegfall der TAL-Entbündelung – und sich daraus offensichtlich neu ergebende Marktveränderungen mit einer neuen, angepassten investitions- und wettbewerbsfreundlichen Regulierung zu reagieren“, kritisiert Witt. „Die deutsche Regulierung ist rückwärtsgerichtet und verliert zunehmend die langfristigen Ziele des erforderlichen Umbaus zur Gigabit-Gesellschaft aus den Augen. Sie konterkariert auch die vom VATM nachdrücklich unterstützten Bemühungen der EU-Kommission, einen beschleunigten Netzausbau mit echten FTTB/H-Anschlüssen statt mittels Vectoring herbeizuführen“, so der VATM-Präsident.
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