Roaming-Gebühren sinken ab dem 30. April 2016
Roaming-Gebühren
Bundesnetzagentur
P R E S S E M I T T E I L U N G
Bonn, 29. April 2016
Ab dem 30. April 2016 gelten neue Regelungen für Anrufe, SMS und mobile Datennutzung im europäischen Ausland. Telefonieren, Kurznachrichten und das Surfen im Internet werden für die Verbraucher günstiger. Die Bundesnetzagentur sorgt dafür, dass die neuen europäischen Vorgaben eingehalten und von allen Anbietern konsequent umgesetzt werden.
EU plant Abschaffung von Roaming-Gebühren
Die Europäische Union hat beschlossen, die Roaming-Zuschläge im Mobilfunk in zwei Phasen abzuschaffen. Als erster Schritt werden die Gebühren für regulierte Roamingdienste ab dem 30. April 2016 gesenkt. Ab dem 15. Juni 2017 werden dann nur noch die normalen Inlandsgebühren berechnet – nach dem Prinzip „roam like at home“ – sofern sich der Nutzer in einem angemessenen Rahmen bewegt.
„Für viele Verbraucher wird es jetzt günstiger aus dem Urlaub nachhause zu telefonieren“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Bislang kamen auf die Kunden hier hohe Kosten zu. Langfristig kann der Nutzer dann wie zuhause kommunizieren.“
Bislang orientieren sich die Gebühren für Roaming an sogenannten Preisobergrenzen, unabhängig von den nationalen Tarifen.
Neue Höchstbeträge für Verbraucher
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