Roaming-Gebühren sinken ab dem 30. April 2016

Roaming-Gebühren

Freitag, 29. April 2016 um 15:39

Für im EU-Ausland in Anspruch genommene Dienste wird nun ein Aufschlag berechnet. Dieser wird auf den Preis, den der Kunde im Inland zahlt, aufgeschlagen. Die Roaminganbieter dürfen dabei maximal fünf Cent pro Minute für abgehende Anrufe und 1,14 Cent für eingehende Anrufe berechnen. Zusätzlich zu dem geltenden Inlandspreis können für das Versenden einer SMS zwei Cent und für die mobile Datennutzung ein Aufschlag von fünf Cent pro Megabyte erhoben werden.

In der Summe – Inlandspreis plus Roamingaufschlag – dürfen dabei folgende Höchstbeträge nicht überschritten werden: 19 Cent pro Minute pro abgehendem Anruf, sechs Cent pro SMS und 20 Cent pro genutztem Megabyte (Netto-Preise).

Die Bundesnetzagentur hat bei der Interpretation der europäischen Vorgaben durch verschiedene Anbieter eine große Bandbreite beobachtet. „Wir als Bundesnetzagentur werden eine verordnungskonforme Umsetzung der Vorgaben sicherstellen“,  betont Homann. „Wenn Kunden Schwierigkeiten haben, können Sie sich an unseren Verbraucherservice wenden.“

Grundlage für die Arbeit der Bundesnetzagentur sind – neben der Verordnung – auch die auf europäischer Ebene entwickelten Leitlinien des Regulierungsgremiums BEREC, die für eine europaweit konsistente Anwendung der Roaming-Verordnung sorgen sollen.

Paket- und Flatrate-Tarife im Inland

Bei Paket-Tarifen mit festgelegten Einheiten für Anrufe, SMS und Datenvolumen werden die im EU-Ausland in Anspruch genommenen Minuten oder Volumen von der Tarifmenge abgezogen. Zusätzlich kann der Betreiber dem Verbraucher einen Aufschlag für Anrufe, SMS und mobile Datennutzung im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge berechnen. Sind alle Einheiten verbraucht, wird dem Roamingkunden für jede weitere darüber hinaus genutzte Minute, SMS, bzw. Megabyte der jeweilige inländische Endkundenpreis plus Aufschlag im Rahmen der maximalen Höchstbeträge in Rechnung gestellt.

Auch für Flatrate-Tarife mit regulierten Roaming-Tarifen gelten die oben dargestellten Grundsätze. Sobald der Verbraucher über eine Telefonflat verfügt, können maximal fünf Cent pro abgehenden Anruf und Minute zusätzlich berechnet werden. Ebenfalls können Verbraucher auch nach dem 30. April 2016 weiterhin alternative Roaming-Tarife oder Roaming-Pakete der Anbieter nutzen.

Weitere Informationen zur EU-Roaming-Verordnung finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/roamingverordnung.

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Meldung gespeichert unter: Roaming, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer

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