Patzer bei Hauptversammlung der Balda AG
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BERLIN (IT-Times) - Es sollte eine außerordentliche Hauptversammlung der Balda AG werden, doch am Ende mussten alle unverrichteter Dinge den Heimweg antreten, weil der Anmeldevorgang als unzulässig eingeschätzt wurde.
Gastgeber war in Berlin der Aktionär Elector GmbH und diesem unterlief der Balda AG zufolge ein schwerwiegender Fehler bei der Anmeldung der Aktionäre. Laut Einladung von Elector sollten sich die Aktionäre bei dem von Elector, nicht aber von der Balda AG beauftragten Dienstleister Haubrok Corporate Events GmbH, anmelden. Mit dieser Beauftragung war die Balda AG allerdings nicht einverstanden und so galt die Anmeldung der Aktionäre für die Hauptversammlung als nicht wirksam. Genau dies wäre aber nötig gewesen, um Beschlüsse fassen zu können. Die Unzulässigkeit des Anmeldevorgangs ließ sich Balda durch drei Gutachten von Aktienrechtlern bescheinigen. Hinzu kommt, dass der einzige geplante Punkt der Tagesordnung dieser außerordentlichen Hauptversammlung die komplette Neubesetzung des Aufsichtsrates der Balda AG mit Kandidaten von Elector sein sollte, also ebenjenes Unternehmens, dem der Fauxpas unterlaufen war. Da der Fehler allein der Elector anzurechnen sei, könne die Balda AG damit auch die angefallenen Kosten nicht erstatten, heißt es in einer heutigen Pressemitteilung des Unternehmens.
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