Oberstes EU-Gericht unterstützt Kartellbehörden bei Kontrollen von Datenschutzverletzungen
Datenschutz
Facebook, eine Social Media Plattform von Meta Platforms Inc. (Nasdaq: META, ISIN: US30303M1027), sieht sich in der EU einer neuen Bedrohung für die Schaltung personalisierter Online-Werbung gegenüber.
Ein überraschendes Urteil eines europäischen Gerichts könnte Meta Platforms rechtliche Bemühungen zum Schutz seines werbebasierten Geschäftsmodells auf dem Kontinent zunichte machen.
Das oberste Gericht der Europäischen Union, der Europäische Gerichtshof (EUGh), hat entschieden, dass Facebook unter bestimmten Umständen die Zustimmung der Nutzer einholen muss, bevor es personalisierte Online-Werbung schaltet.
Diese Entscheidung schränkt als die Datennutzung des US-amerikanischen Unternehmens ein. Meta Platforms Ireland betreibt in der Union das soziale Online-Netzwerk Facebook.
Durch die Anmeldung bei Facebook stimmen die Nutzer den von diesem Unternehmen festgelegten Allgemeinen Nutzungsbedingungen und damit auch den Richtlinien für die Verwendung von Daten und Cookies zu.
Nach diesen Richtlinien erfasst Meta Platforms Ireland Daten über Nutzeraktivitäten innerhalb und außerhalb des sozialen Netzwerks von Facebook und ordnet sie den Facebook-Konten der betroffenen Nutzer zu.
Bei den Daten, die Aktivitäten außerhalb des sozialen Netzwerks betreffen („Off-Facebook-Daten"), handelt es sich zum einen um Daten über den Aufruf dritter Websites und Apps und zum anderen um Daten über die Nutzung anderer zum Meta-Konzern gehörender Online- Dienste, darunter Instagram und WhatsApp.
Die so erhobenen Daten ermöglichen es insbesondere dem US-Unternehmen, die an die Facebook-Nutzer gerichteten digitalen Werbenachrichten stärker zu personalisieren.
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