Monopolkommission lehnt exklusiven Vectoring-Ausbau der Hauptverteiler-Nahbereiche durch die Deutsche Telekom ab

VDSL2-Vectoring

Montag, 7. Dezember 2015 um 17:48

Wie schon seit längerem der BREKO fordert auch die Monopolkommission in ihrem heute vorgestellten Sondergutachten erneut, die Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom in Höhe von 31,8 Prozent zeitnah zu veräußern. Denn aktuell bestehe ein „massiver Interessenskonflikt, da der Bund zum einen die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Telekommunikationssektor vorgibt und als Regulierungsbehörde Einfluss auf das Marktgeschehen nimmt“. Daneben, schreibt die Monopolkommission, habe der Bund „ein originäres Interesse an auskömmlichen Dividenden sowie an der zukünftigen Ertragskraft der Deutschen Telekom“. Nicht zuletzt könnten die durch den Verkauf der Anteile erzielbaren Erlöse „für die Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland eingesetzt werden“.

„Wir freuen uns über die deutlichen Aussagen der Monopolkommission, die ihre Analyse abseits der politischen Gemengelage getroffen hat“, kommentiert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers das heute vorgestellte Sondergutachten. „Das Gutachten zeigt, dass der BREKO mit seinen Positionen absolut richtig liegt: ‚Vielfalt statt Einfalt‘ – das ist unser Credo für einen erfolgreichen Breitbandausbau!“

Ebenso wie die Monopolkommission steht auch der BREKO dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge im Zusammenhang mit Regulierungsentscheidungen äußerst kritisch gegenüber. „Öffentlich-rechtliche Zusagenverträge sind im TKG nicht geregelt und würden eher Rechtsunsicherheiten hervorrufen, als Rechtssicherheit schaffen“, stellt die Monopolkommission hier deutlich fest.

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Meldung gespeichert unter: Vectoring, BREKO, Telekommunikation, Verbände

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