Mobilfunkterminierung: Deutsche Regulierung entspricht EU-Recht
26.06.2008 - Die EU-Kommission hat eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, in der die Befugnisse der Bundesnetzagentur auf dem Markt der Mobilfunkterminierung bestätigt werden. Die deutsche Regulierungspraxis wird dadurch mit dem Telekommunikationsrecht der EU in Einklang gebracht. Nach der Zugangsrichtlinie, die Teil der EU-Telekommunikations-vorschriften von 2002 ist, müssen die nationalen Regulierungsbehörden klar definierte Befugnisse zur Regulierung auch der Mobilfunkterminierungsentgelte haben.
„Unabhängige und gut ausgestattete nationale Regulierungsbehörden sind für die wirksame Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts von zentraler Bedeutung“, erklärte Viviane Reding, EU-Kommissarin für Telekommunikation. "Ich begrüße die Klärung der Rechtslage in Deutschland, in deren Folge die Bundesnetzagentur nun die Mobilfunk-Terminierungsentgelte im Einklang mit dem EU-Telekommunikationsrecht regulieren kann."
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Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Telekommunikation
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