Mobilfunkanbieter verpflichtet über MVNO-Zugang zu verhandeln
Mobilfunknetzbetreiber
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
PRESSEMITTEILUNG
Mobilfunkanbieter sind damit verpflichtet, auch mit diesen Unternehmen mit der Intention eines Vertragsschlusses über einen MVNO-Zugang zu verhandeln.
Entscheidung fördert Angebot innovativer Dienste
Durch die Entscheidung wird das Angebot innovativer Dienste gefördert. Den Verhandlungspartnern wird ein umfassender Gestaltungsspielraum für die Verhandlungen der nachgefragten Leistung gegeben.
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Meldung gespeichert unter: Mobile, Subscriber Identity Module (SIM), Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Mobile Virtual Network Operator (MVNO), Machine-to-Machine (M2M), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer
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