Mobilfunkanbieter verpflichtet über MVNO-Zugang zu verhandeln

Mobilfunknetzbetreiber

Montag, 18. Oktober 2021 um 16:01
Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahren entschieden, dass sich mobile virtuelle Netzbetreiber (MVNO) auf die Dienstanbieterregelung in den Zuteilungsbescheiden im Zusammenhang mit der Frequenzauktion 2019 berufen können.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG

 Mobilfunkanbieter sind damit verpflichtet, auch mit diesen Unternehmen mit der Intention eines Vertragsschlusses über einen MVNO-Zugang zu verhandeln. 

Entscheidung fördert Angebot innovativer Dienste

Durch die Entscheidung wird das Angebot innovativer Dienste gefördert. Den Verhandlungspartnern wird ein umfassender Gestaltungsspielraum für die Verhandlungen der nachgefragten Leistung gegeben. 

Meldung gespeichert unter: Mobile, Subscriber Identity Module (SIM), Mobilfunknetzbetreiber (Mobile Carrier), Telekommunikationsnetzbetreiber (Carrier), Mobile Virtual Network Operator (MVNO), Machine-to-Machine (M2M), Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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