Google: Bundeskartellamt leitet Verfahren zur Überprüfung der Ausnutzung einer möglichen marktbeherrschenden Position und der Datenverarbeitung ein

Wettbewerb

Dienstag, 25. Mai 2021 um 14:37

BERLIN/ MOUNTAIN VIEW (IT-Times) - Google, die Suchmaschinen-Tochtergesellschaft von Alphabet Inc., hat nicht nur in Frankreich und Australien Probleme mit Nutzern und Behörden. Nun droht weiterer Ärger in Deutschland.

Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt in Berlin hat heute bekannt gegeben, Verfahren gegen Google Inc., Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Technologie-Holding Alphabet Inc. (Nasdaq: GOOGL), eingeleitet zu haben.

Nach den neuen Digitalvorschriften (§ 19a GWB) prüft das Bundeskartellamt bei Google die marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb und Konditionen zur Datenverarbeitung.

Dazu hat die Bundesbehörde heute  zwei Verfahren gegen die Google Germany GmbH mit Sitz in Hamburg, Google Ireland Ltd. mit Sitz in Dublin (Irland) und die Muttergesellschaft Alphabet Inc. in Mountain View, USA, eingeleitet.

Mit dem neuen kartellrechtlichen Instrument hatte die Behörde in den vergangenen Monaten bereits gegen die beiden dominierenden US-Internetkonzerne Facebook und Amazon Ermittlungen aufgenommen.

Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift (§ 19a GWB) erlaubt der Behörde ein früheres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne.

Das Bundeskartellamt kann so in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Eingeleitet hat das Bundeskartellamt heute zum einen das Verfahren zur Feststellung einer marktübergreifenden Bedeutung von Google Inc.

„Ein Anhaltspunkt für eine solche Position eines Unternehmens kann ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein. Entsprechende Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar. Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Darüber hinaus wird sich das Bundeskartellamt in einem zweiten Verfahren mit den Datenverarbeitungskonditionen von Google befassen.

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Online-Werbung, Suchmaschinen, E-Commerce, Venture Capital (Risikokapital), Start-Up (Startup), Google Inc., Bundeskartellamt, DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung), Alphabet, Software, Internet

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