Gemeinsames Pressestatement: Glasfaserausbau / DigiNetz-Gesetz – BREKO, BUGLAS und VKU zur heutigen Entscheidung des Bundesrates

5. TKG-Änderungsgesetz

Freitag, 20. September 2019 um 13:59

Dritte dürfen in diesen Gebieten das Glasfasernetz im Rahmen der Mitverlegung von Kabeln nicht überbauen, bekommen jedoch Zugang zum Glasfasernetz zu fairen Konditionen. Ein solcher diskriminierungsfreier und offener Netzzugang verhindert den weder betriebs- noch volkswirtschaftlich sinnvollen Doppelausbau und setzt Anreize, um Glasfaser in Gebieten auszubauen, die noch nicht ans schnelle Internet angeschlossen sind.

Hintergrund: Das Problem des Überbaus in der Praxis
Sobald ein kommunales Unternehmen einen Graben für den Glasfaserausbau ausgehoben hat, verlegen Wettbewerber ihr Kabel vielfach einfach mit – und dies sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich, ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt.

Das ist ein struktureller Wettbewerbsnachteil: Zum einen umgehen Wettbewerber die Kosten für den Tiefbau. Es kommt zu einem volkswirtschaftlich unsinnigen Über- und Doppelausbau von Leitungen. Zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet. Schlimmstenfalls müssen sie den Glasfaserausbau einstellen. Die Folge ist Investitionszurückhaltung.

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