EU-Kommission: Irreführende Flugangebote im Internet
Die in diesem Fall praktizierte Vorgehensweise stellt ein Novum bei der Durchsetzung von EU-Recht dar. Die Ermittlung möglicher Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht erfolgte zeitgleich, systematisch und abgestimmt in verschiedenen Mitgliedstaaten. Vom 24. bis 28. September durchkämmten die beteiligten nationalen Behörden das Internet nach Anbietern, die Verbrauchern in den jeweiligen Ländern Flüge anbieten. Hunderte von Websites wurden von nationalen Beamten daraufhin geprüft, ob sie gegen EU-Recht, genauer gegen die Richtlinie über irreführende Werbung und die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, verstoßen.
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