Erneute Pflicht zur Preisansage zur Eindämmung von Ping-Anrufen
Ping-Anrufe
Erneutes Beschwerdehoch im Januar 2019
Allein im Januar 2019 gingen etwa 14.000 Beschwerden nur zu Ping-Anrufen bei der Behörde ein, nachdem die zunächst auf ein Jahr befristete Preisansageverpflichtung für auffällige Länderkennzahlen zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen war. In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Wochen bereits wiederholte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen.
Die nun angeordnete Preisansage muss von den Mobilfunknetzbetreibern und Mobilfunkanbietern bis spätestens zum 1. März 2019 umgesetzt werden.
Hinweise der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.
Entsprechende Anrufe können der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden.
Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen finden Sie im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste.
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